Fehlpixel/Hotpixel im Bildsensor berechtigt zum Kaufrücktritt (Gerichtsurteil)

Ein aktuelles Gerichtsurteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr, beschäftigt sich mit dem Kaufrücktritt von Spiegelreflexkameras (DSLR-Kameras), sofern Fehlpixel bzw. Hotpixel ersichtlich sind und die Nachbesserung in der Kamerawerkstatt keine Erfolge erzielte.
Detaillierte Informationen zum Gerichtsurteil, zum Thema Kaufrücktritt bei Fehlpixeln, findet ihr bei heise.de.

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